Die Machete ist ein klassisches Haumesser und ist – ob im Dschungel oder auf der Zuckerrohrplantage – gerade in tropischen Regionen sehr beliebt.

Rechtliches

Doch wie steht es um die Machete in Sachen Waffenrecht? Gilt die Machete als Waffe? Was gilt es zu beachten, wenn man eine Machete besitzt, transportiert oder in der Öffentlichkeit bei sich führt? Ist der Besitz einer Machete legal?

Die Machete ist in erster Linie als Werkzeug konzipiert, nicht als Waffe. Es ist nicht wie etwa der Säbel zum Kampfe bestimmt, sondern als eine Art Universalmesser für die Landwirtschaft. Entsprechend ist die Klinge nicht spitz zulaufend und wird zum Ende hin schwerer.

Macheten sind an sich nicht verboten

Bei der Machete handelt es sich nicht um einen verbotenen Gegenstand im Sinne des deutschen Waffengesetzes, deshalb sind Besitz und Erwerb absolut legal. Etwas komplizierter wird es, wenn man die Machete außerhalb eines befriedeten Grundstücks (zum Beispiel ein Schrebergarten) transportieren oder gar führen möchte. Hier braucht es einen besonderen Grund.

Grundsätzlich ist die Machete aus Sicht des Waffengesetzes ein Messer mit feststehender Klinge. Sobald eine feststehende Klinge länger als zwölf Zentimeter ist, ist das Führen in der Tat eingeschränkt. Ein klassisches, nicht einhändig feststellbares Messer oder ein Messer mit einer Klingenlänge unter zwölf Zentimetern, welches nicht beidseitig Geschliffen oder ein verbotener Gegenstand ist, kann ohne besonderen Grund geführt werden. Eine Machete in diesem Format werden Sie aber nicht finden und wäre (außer möglicherweise als Dekorationsgegenstand) sinnlos.

Das Waffengesetz verlangt als Rechtfertigungsgründ für das Führen eines Messers der Kategorie, in die die Machete fällt, einen Einsatzzweck, der gesellschaftlich anerkannt ist. Hat also ein Gärtner eine Machete zwecks Berufsausübung bei sich, ist es kein Problem, bei einem Taxifahrer wird es allerdings kritisch. Der Taxifahrer darf eine Machete ohne weiteren Grund erwerben, besitzen und transportieren (!). Transportieren heißt aber hierbei: Nicht griffbereit von „A“ nach „B“ bringen, etwa im Kofferraum. Das Führen, ergo das griffbereite Tragen, so wie man sein Handy etwa bei sich hat, ist vom Transport zu unterscheiden.

Fazit

Besitz und Erwerb einer Machete ist laut Waffengesetz kein Problem (Volljährigkeit könnte Voraussetzung für den Erwerb sein). Sie zu führen, also mit sich herumzutragen, ist aus waffenrechtlicher Sicht für die Meisten nicht zu rechtfertigen und kann von Seiten des Staates durchaus geahndet werden.

Macheten sind tolle Arbeitsgeräte. Sie dürfen aber nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.

Übrigens: Wer eine Machete für Outdoortätigkeiten in Anspruch nehmen möchte, sollte eines Bedenken: Mit einer Machete lässt sich Holz zwar zerkleinern, notfalls gar ein kleiner Baum fällen, Axt und Beil wird aber sie nie und darf sie nie ersetzen. Das Haumesser seines Zweckes zu entfremden kann die Klinge zerstören und ggf. gar Verletzungen verursachen.

ACHTUNG: Dieser Artikel spiegelt lediglich die unverbindliche Meinung und den unverbindlichen Kenntnisstand des Autors zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keinesfalls eine professionelle Rechtsberatung. Für die Aktualität, Vollständigkeit oder Korrektheit der in ihm enthaltenen Informationen wird keine Haftung oder Garantie übernommen. Bitte lassen Sie sich im Zweifelsfall stets von einem Anwalt oder einer zuständigen Behörde über Rechtsfragen aufklären.

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