Beachten Sie bitte, dass für Korrektheit der folgenden Informationen keine Gewähr übernommen werden kann.
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Angeln: Welche Messer sind erlaubt?
Angeln ist eine Jahrtausende alte Nahrungsbeschaffungsmethode und eine Freizeitbeschäftigung mit vielen Praktizierenden. In Deutschland darf jeder Angeln, der über entsprechende Erlaubnis verfügt. Wenn man sein Ziel erreicht, ein Fisch angebissen und man ihn erfolgreich herausgefischt hat, muss man ihn nur noch töten und ausnehmen. Mit einer Kartoffel lässt sich das schwer bewerkstelligen, vielmehr kommt hier ein Werkzeug ins Spiel, mit dem wir uns schon seit Jahren befassen: Das Messer.
Nun wissen Messerliebhaber und -laien zugleich, dass in der Bundesrepublik das Führen und gar manchmal der Besitz bestimmter Messerarten gesetzlich untersagt sind. So bei kann einem Petrijünger oder einer -jüngerin schnell die Frage aufkommen, welches Messer beim Angeln mitgeführt werden darf. Leider ist die Gesetzeslage an dieser Stelle etwas komplex, an manchen Stellen sogar etwas schwammig. Dennoch möchten wir Ihnen eine möglichst präzise Antwort liefern, damit auch Sie genau wissen, welches Messer Sie beim Angeln dabei haben dürfen.
Klingenlänge
Wenn Sie ein haushaltsübliches Messer (kein Dolch!) mit einer Klingenlänge von höchstens zwölf Zentimetern besitzen, dürfen Sie es grundsätzlich führen, egal ob Sie gerade angeln oder nicht. Ist es länger, dann ist der Transport zwar erlaubt, das Führen aber nur dann, wenn Sie es gerade (beispielsweise zum Zerlegen von Fisch) benötigen.
Vorsicht ist bei Messern geboten, deren Klinge beidseitig geschliffen ist, für diese gilt unabhängig von der Klingenlänge dasselbe wie bei Messern mit über zwölf Zentimetern Klingenlänge.
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Messerart
Taschenmesser bzw. Klappmesser dürfen unabhängig von Ihrer Klingenlänge geführt werden, also auch beim Angeln. Dies gilt jedoch nur, wenn sie bauarttechnisch so konzipiert sind, dass sie mit beiden Händen – nicht einhändig – zu arretieren sind. Können Sie ein Messer einhändig feststellen, dann dürfen Sie es beim Angeln zwar selbstverständlich benutzen, wenn Sie es aber (etwa bei der Heimfahrt) in der Hosentasche tragen, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Manche Messer sind per se waffenrechtlich verboten, diese sind aber ein Fall für sich und nicht besonders relevant, da Sie sie im legalen Handel nicht vorfinden werden. Messer dieser Kategorie bieten für den Gebrauch beim Angeln sowieso keinen besonderen Vorteil.
Gesellschaftlich anerkannter Zweck
Es gibt Ausnahmefälle, in denen auch Messer mit zwölf oder mehr Zentimetern Klingenlänge mitgeführt werden dürfen. Das Angeln zählt zu diesen, weil die Ausnahmregelung bei sozial anerkannten Verwendungszwecken greift. Das bedeutet, dass Sie prinzipiell auch längere Messer beim Angeln dabei haben dürfen. Theoretisch müssten Sie das Messer aber so zum Ort, an dem Sie Angeln und Fische verarbeiten möchten, transportieren, dass es in einem verschlossenen Behältnis bzw. nicht griffbereit liegt. Dazu genügt es, wenn es sich z. B. während der Autofahrt in einer Tasche im Kofferraum befindet.
Folgende Messer sind beim Angeln erlaubt:
Dieses Messer von Mora geht im Wasser nicht unter
Und Sie dürfen es beim Angeln garantiert tragen
Morakniv Messer für Angler
Dieses Messer darf man beim Angeln dabei haben
Edles Messer von Laguiole
Auch dieses Messer darf beim Angeln mitgeführt werden
Fazit
Wenn Sie auf Nummer „sicher“ gehen und etwaige Bußgelder vermeiden wollen, entscheiden Sie sich, wenn Sie angeln gehen, für ein Messer, dass Sie auch sonst bei sich haben dürften. Ein normales Taschenmesser ohne Daumenpin oder ähnliche Funktionen, etwa das Schweizer Taschenmesser oder das Laguiole erfüllen diesen Zweck hervorragend. Ebenso tun dies die Messer des skandinavischen Herstellers Mora und das zu einem wunderbaren Preis-Leistungs-Verhältnis.
Vergessen Sie nicht, Ihr Lieblingsmesser scharf zu halten und…
Petri Heil!
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