Die Liste der Waffenrechtlichen Einschränkungen für deutsche Messerbesitzer ist lang. Doch nicht jedes Messer, das einem Führungsverbot unterliegt, ist gleichzeitig ein verbotener Gegenstand. Einige Messertypen sind aber laut deutschem Recht grundsätzlich verboten. Verbotene Messer sind zum Beispiel das Faustmesser, das „Butterfly“ (Balisong) und das Fallmesser.

Butterflymesser (Balisong)

Besonders bei Jugendlichen erfreuen sie sich großer Beliebtheit: die illegalen Butterfly-Messer, auch Balisongs genannt. Es lassen sich viele spektaluläre Tricks mit diesen Messern erlernen und vorführen, deshalb sind sogar die „entschärften“ Trainingsmesser ein Verkaufsschlager. Leider sind Balisongs bisher allzuoft im Zusammenhang mit Klein- und Straßenkriminalität in Erscheinung getreten. Aus diesem Grunde entschloss sich der Gesetzgeber, Butterflymesser ab dem 1. April 2003 als verbotene Gegenstände einzustufen, deren Besitz strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Faustmesser (Stoßdolche)

Faustmesser oder Stoßdolche sind Messer, bei denen die Klinge im rechten Winkel zum Griff angebracht ist. Meist mit Dolchklinge ausgestattet dienen diese mittlerweile verbotenen Messer hauptsächlich dazu, das Häuten, Aufbrechen und Zerwirken von erlegtem Wild zu erleichtern. Seit 2004 dürfen nur noch Jäger und Kürschner Faustmesser besitzen. Das Verbot wurde dadurch begründet, dass Tätergruppen durch die Messerverbote aus dem Jahre 2003 auf Messer eines solchen Typus ausweichen würden.

 

Fallmesser

Dieser als Kappmesser für Fallschirmspringereinheiten entwickelte Messertyp lässt sich mithilfe der Schwerkraft (deshalb werden sie im englischsprachigen Raum auch als „Gravity Knives“ bezeichnet) mühelos einhändig arretieren. Genau dieser, hinterhältige Angriffe ermöglichende Öffnungsmechanismus ist dem Staat ein Dorn im Auge: Die meisten verbotenen Messer sind in Deutschland Messer, die einhändig feststellbar sind. Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter, die gebrauchte Bundeswehr-Fallmesser verkaufen. Der Trick hierbei: Messer und Griff werden im auseinandergebauten Zustand verkauft. Dadurch gilt es laut Waffenrecht nicht mehr als „verbotener Gegenstand“ und darf frei gehandelt werden. Jedoch ist beim kauf solcher Messer vorsicht geboten, denn sobald die Klinge wieder an den Griff montiert wird, ist es eine Waffe und der Besitzer macht sich strafbar.

Das gefährlichste Messer der Welt – Arsenal RS 1 KNIFE GUN

verbotene messer

Das RS1 mit eingebautem 6mm-Revolver.

Glücklicherweise ist nicht jedes verbotene Messer deshalb verboten, weil es zu weite Verbreitung bei Gaunern und Ganoven fand. Weniger bekannt, als die bereits aufgeführten Messer ist das Arsenal RS 1: Dieses Messer kann schießen!

 

 

 

 

 

 

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