Nicht alle Messer sind in Deutschland erlaubt. Viele darf man zwar kaufen, doch es dennoch könnte sein, dass das Führen eines Ihrer frei verkäuflichen Messer verboten ist. So ist es beispielsweise nicht gestattet, ein Bundeswehr-Messer außerhalb eines befriedeten Grundstücks zu führen – es sei denn, es liegt ein besonderer Grund vor. Mehr dazu erfahren Sie am Ende dieses Artikels.

Viele sind sich uneinig darüber, ob der Gesetzgeber tatsächlich sinnvoll handelt, wenn es um’s Messerrecht geht. Manchen Meinungen zufolge sollte das Führen grunsätzlich untersagt werden, andere sind für eine Liberalisierung; doch eines ist Fakt: Diese drei mehr oder weniger berühmten Messerarten sind verboten.

1# Butterfly Messer

Das Butterfly-Messer (auch als Balisong bekannt) erfreute sich, bevor es als verbotener Gegenstand eingestuft wurde großer Beliebtheit. Insbesondere unter Jugendlichen fanden sich viele Fans des ursprünglich aus Südostasien stammenden Balisongs. Das einzigartige an diesem Messer sind die Tricks, die sich hiermit erlernen lassen. Es bleibt fraglich, ob ein Verbot des legendären Butterfly-Messers tatsächlich – auch wenn es oft dazu Missbraucht wurde, Menschen einzuschüchtern – zum Schutze der Allgemeinheit beigetragen hat, zumal das Tricksen und Benutzen für Ungeübte eine größere Gefahr darstellt, als es bei anderen Messern der Fall ist. Wenn Sie in einem land leben, in dem der Besitz dieses Messers verboten ist (oder die Tricks erlernen möchten, ohne die Gesundheit Ihrer Finger auf’s Spiel setzen zu müssen), können Sie sich einfach ein Trainings-Butterflymesser kaufen.

#2 Fallmesser

Dieses Messer ist für Fallschirmspringer entwickelt worden und macht sich für seinen Öffnungs- resp. Arretiermechanismus die Schwerkraft zunutze. Es soll Ihnen unter Anderem dabei Helfen, sich gegebenenfalls aus einem verhedderten Fallschirm zu befreien. Wie andere illegale Messer ist das Fallmesser vermutlich deshalb verboten, weil es sich relativ unauffällig mit nur einer Hand öffnen lässt.

3# Springmesser

Nicht alle Springmesser sind verboten. Solange die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und nicht länger als 9,5 Zentimeter ist, sind sie erlaubt. Springmesser, bei denen die Klinge frontal aus dem Griff „springt“ sind in allerdings in Deutschland verboten – selbst, wenn die Klinge kürzer als 9,5 Zentimeter ist.

Achtung: Obwohl frei verkäuflich, kann es sein, dass das Tragen (Führen) mancher Messer verboten ist. Das ist i.d.R. dann der Fall, wenn Sie über einen Mechanismus verfügen, mit denen sie sich einhändig öffnen lassen und arretieren (feststellen) lassen, die Klinge beidseitig geschliffen ist, oder länger als 12 Zentimeter ist. Es gibt natürlich Ausnahmen für diese Regel: Jäger oder Personen, die aufgrund einer Behinderung nur einen Arm nutzen können sind unter Umständen hiervon ausgenommen. Gleiches gilt für die Nutzung im Rahmen der Ausübung bestimmter Berufe.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und spiegelt ausschließlich die Meinung und den Kenntnisstand des Autors wider. Wenn Sie mit 100%iger Sicherheit wissen müssen oder wollen, ob ein Messer verboten ist, lassen Sie sich professionell und individuell Beraten.