Auf dem ersten Blick erscheint es den Meisten doch komplizierter, als es tatsächlich ist: Die eigentlich einfache Frage danach, welche Messer man in der Öffentlichkeit tragen darf.

Zunächst einmal vorab: Dieser Artikel bezieht sich nur auf frei verkäufliche Messer. Einige wenige Bauarten von Messern dürfen nie in der Öffentlichkeit getragen werden, da sie durch gesetzliche Bestimmungen als verbotene Gegenstände gelten oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erworben werden dürfen. Mehr dazu hier und hier. Handelsübliche Messer fallen allerdings nicht unter diese Kategorie und können ohne Bedenken gekauft werden.

Dieses Messer ist zwar frei verkäuflich, nützlich und robust verarbeitet, allerdings ist die Klinge länger, als sie sein dürfte, wenn man es in der Öffentlichkeit tragen wollte. Das Führen eines solchen Survival-Messers ist nur in Ausnahmefällen gestattet.

Feststehende Messer

Messer mit feststehender Klinge (also nicht zusammenklappbare) dürfen in der Öffentlichkeit getragen werden – sofern die Klingenlänge maximal zwölf Zentimeter beträgt und diese nur auf einer Seite geschliffen ist. Längere oder beidseitig geschliffene Messer dürfen nur in besonderen Fällen geführt (so lautet der Fachbegriff) werden.

Ein Beispiel für ein gutes Messer mit feststehender Klinge, das Sie auch bedenkenlos tragen können, ist das Puma IP Modell La Cabra (dt. „Das Schaf“). Das Puma-Messer wird im Auftrag seines deutschen Herstellers in Spanien in Handarbeit gefertigt.

Klappmesser

Klappmesser wie das allseits beliebte schweizer Offiziersmesser oder Messer wie ein Opinel Nr. 8 können im Normalfall bedenkenlos in der Öffentlichkeit getragen werden. Anders sieht es aus, wenn das Messer von der Bauart her so konzipiert ist, dass es mit einer Hand zu öffnen (resp. zu schließen) ist: Solche Messer dürfen nicht ohne weiteres geführt werden. Das Victorinox Bundeswehrmesser ist zwar vom gleichen Hersteller wie das schweizer Taschenmesser, ein solches dürften Sie allerdings nicht ohne Weiteres in der Öffentlichkeit tragen, da die Klinge einhändig feststellbar ist.

Küchenmesser

Auch hier gilt: Wenn die Klinge nur einseitig geschliffen ist und diese maximal 12 cm lang ist, dürfen Sie es in der Öffentlichkeit führen. Im Rahmen einer Gesellschaftlich anerkannten Tätigkeit (eine Grillfeier oder beim Angeln zum Beispiel) dürfen Sie auch längere Messer dabei haben, sofern diese (etwa zum Schneiden einer Wassermelone oder zum Aufbrechen von Wild) benötigen. Tipp: Um auf „Nummer Sicher“ zu gehen, transportieren Sie ein Messer, das Sie gerade nicht brauchen nicht zugriffsbereit und in einem verschlossenen Behältnis.

Ausnahmen:

Personen, denen Aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen nur das Bedienen von einhändig zu öffnenden Messern möglich ist, könnten von dieser Regel ausgenommen sein, da hier ein besonderer und gesellschaftlich anerkannter Grund vorliegt. Auch andere besondere Umstände etwa im Zusammenhang mit Berufsausübung und Brauchtumspflege können eine Ausnahme von den o.g. Regeln begründen.

Sportveranstaltungen sind ein spannendes Erlebnis und bereiten ihren Besuchern Spaß und Freude. Insbesondere, wenn die Lieblingsmannschaft gewinnt oder neue Rekorde gebrochen werden. Allerdings müssen Messer beim Besuch solcher Events zuhause bleiben. Dies gilt auch für Thateraufführungen und Ähnliches.

Das Führen von Messern auf öffentlichen Veranstaltungen

Beachten Sie beim tragen von Messern folgendes: Auf öffentlichen Veranstaltungen, etwa bei Volksfesten, Theateraufführungen, Sportevents, Demonstrationen oder Konzerten dürfen Messer egal welcher Bauart grundsätzlich nicht geführt werden.

Tipp: Auch Ihr Fachhändler des Vertrauens kann Ihnen wahrscheinlich die wichtigsten Fragen beantworten und Ihnen ein Messer empfehlen, dass Sie in der Öffentlichkeit tragen dürfen. Individuelle Beratung ist nicht nur bei Bekleidung sinnvoll, auch die Auswahl eines Messers sollte preis-leistungstechnisch und je nach Einsatzzweck den eigenen Bedürfnissen entsprechend angepasst sein.

Achtung: Dieser Artikel spiegelt nur die Meinung und den Kentnissstand des Autors wider und muss nicht zwingend vollstdändig, inhaltlich einwandfrei oder auf dem aktuellsten Stand sein. Für eine professionelle Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Fachmann oder an zuständige Behörden.